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Hinweise zum Lesepass der Volksschulkinder

  • Die Bücher sind schonend zu behandeln.
  • Bei Verlust oder Beschädigung ist ein Ersatz in Höhe des Neukaufpreises zu leisten.
  • Die Bücher dürfen nicht beschriftet werden und Rätsel dürfen nicht im Buch ausgefüllt werden.
  • Nach 10 eingetragenen Büchern gibt es eine Belohnung der Bücherei.
    Dies ist von der 1.-3. Klasse ein Griff in die „Schatzkiste“ (bzw. ein Gutschein dafür).
    In der 4. Klasse eine DVD, ein Hörspiel oder Spiel für eine Woche gratis (bzw. den Gutschein dafür).
    Der Gutschein kann nicht in bar abgelöst werden.
    Wird eine Woche überschritten, sind für die restliche Zeit Leihgebühren zu bezahlen.
  • Ende Juni werden die Lesemeister ermittelt.
    Ein Lesemeister ist ein Schüler der ersten Klasse bzw. OVS, der 10 Bücher gelesen hat. Und alle anderen Volksschüler, die 30 Bücher im Schuljahr gelesen haben.

Beim Büchereibesuch mit der Schule ist zu beachten:

  • Diese „Belohnungen“ sind im Rahmen des Besuchs mit der Schule nicht sofort erhältlich.
    Man bekommt einen Gutschein und kann diesen an jedem anderen beliebigen Tag einlösen.
  • Es dürfen pro Besuch nur Bücher (max.4) und keine anderen Medien ausgeliehen werden.
  • Wenn sie ihrem Kind eine Gutschrift (z.B. 5,- €) auf das Leserkonto aufbuchen, erleichtern sie dem Kind und uns den Büchereibesuch.